Durch Kauf und Betrieb einer netzgekoppelten Solarstromanlage entstehen Einnahmen und Ausgaben, die steuerlich zu berücksichtigen sind.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):
Wenn die Anlage nicht ohnehin von einem gewerblichen Unternehmen betrieben wird, ist durch Bezug regelmässiger Einnahmen der Status eines umsatzsteuerrechtlichen Unternehmens gegeben.
Das bedeutet:
- Der Anlagenbetreiber erhält vom Stromnetzbetreiber die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zuzügl. Mehrwertsteuer(Umsatzsteuer).
Diese muß er an das Finanzamt abführen d.h es handelt sich um einen durchlaufenden Posten.
- Ausgaben mindern die Umsatzsteuerlast d.h.
die in den Anlagenkosten enthaltene Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet. Dies gilt laut Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auch für Betreiber von PV-Anlagen, die einen Teil des erzeugten Stromes direkt verbrauchen, siehe Info BMU Direktverbrauch Ebenso verhält es sich bei späteren Wartungen oder möglichen Reparaturen.
Bei einem zu erwartenden Umsatz von kleiner 17.500 € besteht keine Umsatzsteuerpflicht d.h. zur Nutzung obiger Möglichkeiten muß gegenüber dem Finanzamt der Wunsch zur Umsatzsteuer bekanntgegeben werden. (optieren)
Jährlich ist eine Umsatzsteuererklärung zu fertigen, unterjährig Voranmeldungen abzugeben.
Grundsätzlich ist kein Gewerbeschein notwendig, sondern lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt.
Einkommensteuer:
Einnahmen aus dem Betrieb von Solarstromanlagen (Einspeisevergütungen) sind grundsätzlich zu versteuernde Einkünfte, sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbebetriebe.
Im Gegenzug stellt der Wertverlust über den Zeitraum der Gebrauchs/Lebensdauer einkommensteuerrechtlich eine Ausgabe dar. Aufgrund der hohen Lebenserwartung wurde diese sogenannte Abschreibungsdauer auf 20 Jahre festgelegt und entspricht damit der Laufzeit der garantierten Einspeisevergütung.
Es gibt die Möglichkeit der linearen Abschreibung, sowie einer einmaliger Sonderabschreibung.
Ausgaben für Kredit-Zinsen, Versicherung, Wartung etc. mindern weiterhin die Steuerlast.
Einkommensteuer wird also lediglich für Einnahmen bezahlt, die den Wertverlust und die Ausgaben übersteigen.
Die so ermittelten Werte werden der jährlichen Einkommensteuererklärung zugefügt.
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Für weitere aktuelle Auskünfte beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Insbesondere in Hinblick auf Ihre persönlichen Verhältnisse empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens und/oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu informieren.