Der Energieausweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Der Ausweis für Bestandsgebäude kann auf zwei unterschiedliche Arten ausgestellt werden: auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes ("Bedarfsausweis") oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner ("Verbrauchsausweis"). Sie werden über Rechte und Pflichten, die der Energieausweis für Eigentümer, Mieter und Käufer eines Hauses oder einer Wohnung mit sich bringt informiert und was es bei der Ausstellung eines Ausweises zu beachten gilt.
Eine ganzheitliche ingenieurmäßige Energieberatung ist eine Hilfestellung für Wohneigentümer, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagentechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden bezieht. Ziel der Energieberatung ist es, mit Energie hauszuhalten, unabhängiger von Gas und Öl zu werden, damit die CO2-Konzentration zu verringern und Geld zu sparen.
Dipl. Ing. Christian Markus Müller

